Informationen rund ums Online-Ticket

Einlass in die Freibäder nur mit amtlichem Foto-Ausweisdokument

Wir möchten, dass sich alle Besucherinnen und Besucher der Berliner Freibäder wohlfühlen und eine entspannte Zeit verbringen. Daher wird der Zutritt zu den Sommerbädern und dem Strandbad Wannsee für alle Gäste ab 14 Jahren nur noch gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gewährt. Das gilt auch für den Eintritt mit Online-Tickets.

Gestattet sind Personalausweise, Führerscheine, Reisepässe, Schwerbehindertenausweise oder Schülerausweise bzw. Superferienpässe im Original. Kopien oder Fotos von Ausweisen sind nicht gestattet. Die Badekarte im Superferienpass muss vollständig ausgefüllt sein und ein Foto zeigen. Krankenkassenkarten oder Ausweise z.B. für Bibliotheken werden nicht akzeptiert. Kinder unter 14 Jahren in Begleitung ihrer Eltern bzw. einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson können ihren Schülerausweis vorzeigen.

Gültigkeit des Online-Tickets

Online erworbene Tickets haben ab Kaufdatum eine Gültigkeit von 7 Tagen.
Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund von kurzfristigen Schließungen (zu hohe Auslastung, Witterung, technischen bzw. betrieblichen Gründen) einen Einlass im Bad nicht gewährleisten können.
Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor dem Besuch des Bades über die Einlasssituation auf unserer Website.
Online erworbene Tickets können nicht storniert werden.

Weitere Hinweise:

  • Einlass- und Kassenschluss ist 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit, Badeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
  • Bitte vergewissern Sie sich vor dem Kauf des Tickets über die Öffnungszeiten der Sommerbäder
  • Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten beim Einlass kommen kann, wenn die aktuelle Kapazität des Bades erreicht ist.
  • Eine Rückerstattung von nicht genutzten Tickets ist nicht möglich. Gelöste Tickets werden nicht zurückgenommen. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  • Bitte bewahren Sie das Ticket bis zum Ende Ihres Badbesuches auf.

Ermäßigte Personen sind:

Kinder zwischen 5 und 14 Jahren, Schüler:innen bis 20 Jahre (Schulausweis erforderlich),
Student:innen und Auszubildende bis 26 Jahre (Nachweis erforderlich),
Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderungen oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Nachweis erforderlich)
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Tarifsatzung.